Fahrtkostenpauschalen für Arbeitnehmer (2024)
Fahrtkostenpauschale für dienstliche Fahrten
Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass es für dienstlich veranlasste Fahrten und den täglichen Arbeitsweg unterschiedliche Pauschalen gibt.
Werfen wir zunächst einen Blick auf die Fahrtkostenpauschalen für Arbeitnehmer für dienstliche Fahrten.
Nutzt der Mitarbeiter sein privates Fahrzeug für betrieblich veranlasste Fahrten, steht ihm eine Erstattung seiner Fahrtkosten zu. Dies ist unter anderem der Fall, wenn ein Arbeitnehmer im Auftrag seines Arbeitgebers Erledigungen tätigt, eine Veranstaltung besucht, zu einem Kunden reist usw.
In der Praxis ist es üblich, Fahrkarten (z.B. Zugtickets) in tatsächlicher Höhe zu erstatten. Der reisende Mitarbeiter reicht die Belege im Rahmen seiner Reisekostenabrechnung beim Arbeitgeber ein und bekommt seine Aufwendungen anschließend erstattet. Auch Tankquittungen für das Tanken des Dienstwagens (bezahlt durch den Arbeitgeber) können auf diese Weise in tatsächlicher Höhe erstattet werden.
Diese Pflicht des Arbeitgebers zur Auslagenerstattung ist in § 670 des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt. Gemäß § 3 Nr. 50 des Einkommensteuergesetzes ist der Auslagenersatz steuerfrei.
Reist der Arbeitnehmer mit seinem privaten Fahrzeug zu einem Auftrag, hat er Anspruch auf die Kilometerpauschale. Diese ist Teil der sogenannten Reisekostenpauschalen, zu denen auch die Verpflegungspauschale (bei Reisen ab 8 Stunden) und die Übernachtungspauschale gehören (bei Übernachtungen).
Im Gegensatz zu der Auslagenerstattung in tatsächlicher Höhe (anhand von Belegen), ist der Arbeitgeber zur Zahlung von Pauschalen nicht verpflichtet. In der Praxis ist es jedoch üblich, dass der Arbeitgeber die Fahrtkosten für dienstliche Fahrten mit dem Privatfahrzeug des Arbeitnehmers anhand der Kilometerpauschale vergütet. Erhält der Arbeitnehmer keine Kilometerpauschale vom Arbeitgeber, kann er diese als Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen.
In 2024 bleiben die Höchstwerte für die Kilometerpauschale unverändert. Das bedeutet, dass für dienstliche Fahrten mit dem eigenen PKW € 0,30 und für Fahrten mit dem Motorrad/Moped € 0,20 pro gefahrenem Kilometer angesetzt werden dürfen. Diese Werte gelten ab dem 1. Kilometer und gelten für das In- und Ausland.
Fahrtkostenpauschale für Fahrten zur Arbeitsstätte
Nicht jeder Mitarbeiter unternimmt dienstlich veranlasste Fahrten (z.B. zu einem Kundengespräch). Für viele Arbeitnehmer fallen lediglich Fahrtkosten für den täglichen Arbeitsweg an - von und zur Arbeitsstätte.
Je nach Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte können auch hier erhebliche Fahrtkosten entstehen. Reist ein Arbeitnehmer beispielsweise täglich 50 km zur Arbeit (100 km am Tag für Hin- und Rückweg), entspricht das bei 20 Arbeitstagen bereits 2.000 km im Monat. Angesichts der aktuellen Spritpreise, geht der Monatsbetrag ins Dreistellige...
Um die sogenannten Pendler zu entlasten, hat der Gesetzgeber eine separate Fahrtkostenpauschale eingeführt: die Pendlerpauschale. Diese gilt für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort.
Genau wie bei der Kilometerpauschale ist der Arbeitgeber zur Zahlung der Pendlerpauschale nicht verpflichtet. Pendler können die Pendlerpauschale im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Die Pendlerpauschale 2024 beträgt ab dem 21. Kilometer € 0,38. Dieser Betrag darf bis Ende 2026 angesetzt werden. Ab 2027 sollen gemäß § 9 EStG wieder die früheren Pauschalen gelten. Im Gegensatz zur Kilometerpauschale ist das genutzte Verkehrsmittel bei der Pendlerpauschale irrelevant.
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