Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind kleine Anschaffungen oder Leistungen im Rahmen des betrieblichen Alltags, die einen geringen Wert haben.
Die GWG-Regelung bietet Unternehmen eine einfache Möglichkeit, kleine Anschaffungen sofort als Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen, ohne dass sie als Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgewendet werden müssen. Dies spart Zeit und Aufwand bei der Buchführung und kann den Steuerbetrag reduzieren.
Was sind Geringwertige Wirtschaftsgüter?
Beispiele für GWG sind Bürobedarf wie Schreibwaren und andere Büroutensilien, aber auch kleinere Reparaturen oder Wartungsarbeiten am betrieblichen Inventar. Zu beachten ist, dass es sich bei GWG um Betriebsausgaben handelt, die ausschließlich für den Betrieb verwendet werden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind beispielsweise:
- Kleinmöbel wie Stühle
- Einrichtung wie Kaffeemaschine oder Wasserkocher
- Schreibtischlampen (wenn nicht Teil eines Beleuchtungssystems!)
- Aktenschränke, Rollcontainer, Aufbewahrungsboxen
- Telefone
- Software zur beruflichen Nutzung
Welche Wirtschaftsgüter sind keine GWG?
Es ist ebenfalls wichtig zu wissen, dass es auch Ausnahmen von der GWG-Regelung gibt, wie z.B. bei Computern, Laptops, Tablets und Smartphones, für die spezielle Regelungen gelten.
Es ist daher wichtig, die spezifischen Regelungen zu kennen und zu prüfen, ob ein Wirtschaftsgut als GWG eingestuft werden kann.
So zählen Güter, die nur mit anderen Gütern zusammen genutzt werden können, nicht zu den Geringwertigen Wirtschaftsgütern. Dies sind beispielsweise Monitore oder Tastaturen und Mäuse, die nur gekoppelt mit einem Computer, Laptop oder einem mobilen Endgerät genutzt werden können.
Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024
Die Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) liegt in Deutschland in 2023 bei 800 Euro (inkl. Umsatzsteuer) pro Gegenstand und Geschäftsjahr. Für GWG-Sammelposten gilt 2023 ein Betrag von 1000 Euro.
Für 2024 ist eine Erhöhung auf 1000 Euro für geringwertige Wirtschaftsgüter vorgesehen. GWG-Sammelposten soll auf bis zu 5000 Euro erhöht werden (*).
Wenn die Kosten eines Wirtschaftsguts diese Grenze nicht überschreiten, kann es als GWG direkt in der Steuererklärung geltend gemacht werden, ohne dass es als Anschaffung oder Herstellungskosten aufgewendet werden muss.
(*) Hinweis: Die genannte Erhöhung der GwG-Grenze ist im Rahmen der Anpassung des Wachstumschancengesetz geplant. Die Werte sind jedoch noch nicht definitiv, da sich die Verabschiedung des Wachstumsförderungsgesetzes verzögert. (Stand 01.01.2024)
Was ist bei Geringwertigen Wirtschaftsgütern zu beachten?
Bei der Verwendung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) gibt es einige Dinge zu beachten. Einige davon sind:
- Grenze: Es ist wichtig zu wissen, dass die Grenze für GWG in Deutschland (2023) bei 800 Euro (inkl. Umsatzsteuer) pro Gegenstand und Geschäftsjahr liegt. 2024 voraussichtlich 1.000 Euro (siehe Hinweis oben!). Für GWG-Sammelposten gelten abweichende Werte und Regeln.
- Verwendung: GWG müssen ausschließlich für den Betrieb verwendet werden.
- Ausnahmen: Es gibt Ausnahmen von der GWG-Regelung, unter anderem für Computer, Laptops, Tablets und Smartphones gelten spezielle Regelungen.
- Dokumentation: Es ist wichtig, die Anschaffungen von GWG ordnungsgemäß zu dokumentieren, um nachweisen zu können, dass sie den Anforderungen entsprechen.
- Steuerliche Auswirkungen: Es ist zu berücksichtigen, dass die Verwendung von GWG steuerliche Auswirkungen hat.
Bei der Verwendung von GWG müssen die spezifischen Regelungen und die steuerlichen Auswirkungen berücksichtigt werden, um die Vorteile der Regelung optimal nutzen zu können.
Die Bewertung von Wirtschaftsgütern ist in § 6 EStG (Einkommensteuergesetz) geregelt.
Steuerliche Behandlung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern
Die steuerliche Behandlung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) in Deutschland ist relativ unkompliziert. Wenn die Kosten eines Wirtschaftsguts die Höchstgrenze pro Gegenstand und Geschäftsjahr nicht überschreiten, kann es als GWG direkt in der Steuererklärung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Die GWG-Regelung bietet Unternehmen eine Zeit- und Kostenersparnis bei der Buchführung. Sie ist eine praktische Möglichkeit für Unternehmen, kleine Anschaffungen einfach und unkompliziert als Betriebsausgaben zu verbuchen.
Beachten Sie jedoch, dass es bei der GWG-Regelung, trotz ihrer Einfachheit, dennoch einige Regeln und Besonderheiten zu beachten gilt. Lassen Sie sich in Sachen GWG-Regelung und Abschreibungen stets von einem Steuerberater beraten. Die in diesem Artikel genannten Informationen und Beispiele dienen lediglich der groben Orientierung, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzen keinesfalls eine Beratung durch einen Steuerberater.
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