Haben Sie als deutsches Unternehmen Umsatzsteuer auf ein Produkt bezahlt, das Sie beispielsweise in Belgien oder Österreich erworben haben? Je nach Kaufbetrag kann die Mehrwertsteuer schnell im dreistelligen Bereich liegen. Umso wichtiger ist es für Unternehmen, die gezahlte Steuer zurückzufordern.
Die Grundlagen der Mehrwertsteuererstattung für ausländische Mehrwertsteuer erläutern wir in diesem Artikel.
Unternehmen schlagen die Mehrwertsteuer auf den Nettobetrag ihrer Waren und Dienstleistungen und führen diese anschließend an das Finanzamt ab. Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die beim Endverbraucher eines Produktes bzw. Dienstleistung belastet werden soll.
Je nach Produkt bzw. Dienstleistung gibt es verschiedene Mehrwertsteuersätze. In Deutschland gilt der Regelsteuersatz von 19 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Des Weiteren sind zahlreiche Produkte und Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit.
Zu den am häufigsten erstattungsfähigen Ausgaben gehören (je nach EU-Land):
Beachten Sie, dass es je nach Land weitere Voraussetzungen und Besonderheiten geben kann, unter anderem im Bezug auf den Beleg (Originalbeleg vs. digitale Kopie), Rechnungsempfänger, Deadline... Lassen Sie sich in Sachen Mehrwertsteuererstattung stets von Ihrem Steuerberater beraten.
Die Integration des von Ihnen gewählten Partners für die Mehrwertsteuererstattung aus dem Ausland in Mobilexpense ist ein einfacher Zwei-Schritte-Prozess, der zum Einen darin besteht, dass Sie Ihren Partner auswählen und uns sodann Unterlagen zur Verfügung stellen, die Ihre Beziehung zu ihm nachweisen.
Sobald dies erfolgt ist, wird alles für Sie erledigt: von der Beschaffung der vollständigen Unterlagen bis zur Archivierung.
Durch die Integration eines Partners für die Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer in Ihr EMS erhalten Sie folgende Vorteile:
Und da die Beauftragten für die MwSt-Erstattung nach dem Prinzip "no cure, no pay" arbeiten, zahlen Sie nur einen geringen Prozentsatz der erstatteten Mehrwertsteuer. Sollten Sie nichts zurückerhalten, müssen Sie auch nichts bezahlen.
Eine der Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerrückerstattung ist, dass ein Unternehmen vorsteuerberechtigt ist. Kleinunternehmer stellen Rechnungen ohne Mehrwertsteuer aus, dürfen im Gegenzug jedoch auch keine Vorsteuer zurückfordern. Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuer befreit sind gemäß § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz) in Deutschland, stellen Rechnungen ohne Mehrwertsteuer aus. Diese Befreiung von der Umsatzsteuer bedeutet jedoch auch, dass sie keine Vorsteuer geltend machen können.
Ob im In- oder Ausland, mit der richtigen Software buchen Sie Mehrwertsteuer und Vorsteuer auf moderne Art. Mühsame manuelle Berechnungen, Tabellen und Papierstapel gehören der Vergangenheit an. Möchten Sie all Ihre Belege inklusive korrekter Mehrwertsteuer digitalisieren? Mobilexpense ist die Lösung im Expense-Management, die sämtliche Prozesse vereinfacht.
Mobilexpense berät Sie gerne umfassend zu Fragen rund um die Buchung der Vor- und Mehrwertsteuer. Müssen Sie darüber hinaus regelmäßig Reisekostenabrechnungen erstellen und verwalten und möchten Sie diese Arbeit unserer Reisekosten-App überlassen, lassen Sie sich kompetent von unserem Team beraten oder fordern Sie einfach eine kostenlose Demo an.