Mobilitätsprämie: Voraussetzung und Berechnung

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Mär 4, 2022
Die Mobilitätsprämie ist eine zeitlich begrenzte steuerliche Unterstützung für Geringverdiener, die zusätzlich zur Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) gewährt wird.
 
Diese Prämie wurde im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht für den Zeitraum von 2021 bis 2026 eingeführt. 
 
Nachstehend lesen Sie die grundlegenden Informationen rund um die Mobilitätsprämie und wie Sie diese berechnen.
 

Was ist die Mobilitätsprämie?

Die Mobilitätsprämie ist eine zeitlich begrenzte Regelung, die der steuerlichen Entlastung von Personen mit niedrigem Einkommen (Geringverdienern) dienen soll. Sie gilt für die Veranlagungszeiträume 2021 bis 2026.

Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im Einkommensteuergesetz (§§ 101 bis 109 EStG).

Anspruch auf die Mobilitätsprämie

Anspruch auf die Mobilitätsprämie haben jene Personen, die im Sinne von § 1 des Einkommensteuergesetzes als unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig gelten. Hierzu zählen unter anderem natürliche Personen (z.B. Arbeitnehmer), die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben (detaillierte Informationen zum Thema Steuerpflicht und die damit verbundene Grundvoraussetzung für den Anspruch entnehmen Sie § 1 des EStG). 

Ebenfalls gilt, dass das Einkommen des Antragsstellers innerhalb des Grundfreibetrags liegen muss, um Anspruch auf die Mobilitätsprämie zu haben. Die Mobilitätsprämie ist demnach als eine Entlastung für Geringverdiener zu sehen.

Da die Mobilitätsprämie ab dem 21. Kilometer gezahlt wird, muss eine entsprechende Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte vorliegen.

Eine weitere Voraussetzungen ist, dass die errechnete Mobilitätsprämie mindestens € 10 beträgt.

Höhe der Mobilitätsprämie

Die Mobilitätsprämie gilt ab dem 21. Kilometer und wird zusätzlich zur erhöhten Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) gezahlt.

Die Mobilitätsprämie beträgt 14 % der Bemessungsgrundlage, wobei die Bemessungsgrundlage die Entfernungspauschale darstellt.

Konkret bedeutet dies eine Mobilitätsprämie von 4,9 Cent / Kilometer (ab dem 21. Kilometer), was 14 % der Entfernungspauschale von € 0,38.

Mobilitätsprämie beantragen

Die Mobilitätsprämie wird nicht automatisch gewährt, sondern auf Antrag. Der Antrag muss über den vorgeschriebenen Vordruck über das zuständige Finanzamt geschehen.