Pauschbeträge für Unterkunft und Verpflegung
In diesem Artikel lesen Sie einige grundlegende Informationen zu den Pauschbeträgen für Unterkunft und Verpflegung.
Pauschbeträge für Verpflegung
Ein Dienstreisender, der seinem Wohnort mehr als 8 Stunden fernbleibt, hat Anspruch auf einen Pauschbetrag für seine Verpflegung, der auch unter dem Namen Spesen bekannt ist.
Bei einer Abwesenheit von 8 bis 24 Stunden hat der Reisende Recht auf die ‘kleine Pauschale’, diese beträgt in Deutschland € 14. Bei einer Dienstreise von mehr als 24 Stunden, darf er die ‘große Pauschale’ von € 28 geltend machen. Für An- und Abreisetage wird jeweils der kleine Pauschbetrag angesetzt. Diese Werte gelten für das Inland (Deutschland). Für das Ausland gelten andere Pauschalen. Lesen Sie dazu gerne unseren Artikel zu den Reisekostenpauschalen für das Ausland.
Hinweis: Ursprünglich war eine Erhöhung der Spesen für das Inland im Rahmen des Wachstumschancengesetzes geplant. Das im März 2024 verabschiedete Gesetz enthält jedoch nicht mehr die geplante Erhöhung. Demnach gelten für Dienstreisen im Inland weiterhin die oben genannten Pauschalen von 2023. Die Pauschale für Berufskraftfahrer wurde ab dem 01.01.2024 von € 8 je Kalendertag auf € 9 je Kalendertag angehoben.
Erhält er dieses Geld nicht direkt von seinem Arbeitgeber, kann er es bei der jährlichen Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Für diese sogenannten Werbungskosten gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2023 ein jährlicher Freibetrag von € 1.230.
Pauschbeträge für Unterkunft
Bei dienstlich veranlassten Reisen an weit entfernte Orte, ist oft eine oder mehrere Übernachtungen notwendig. Neben der Verpflegung sieht der Gesetzgeber auch für die Übernachtung einen Pauschbetrag vor, die Übernachtungspauschale.
Für eine Übernachtung innerhalb Deutschlands gilt eine Übernachtungspauschale von € 20 (Stand 1.1.2024). Für das Ausland gelten andere Werte, die teilweise deutlich höher liegen. Alle Beträge für 2024 sind bereits vom Bundesfinanzministerium bekanntgegeben und in der praktischen Reisekosten-App von Mobilexpense hinterlegt.
Wichtige Besonderheiten
Bei den Pauschbeträgen für Unterkunft und Verpflegung gibt es zahlreiche Besonderheiten, Ausnahmen und Voraussetzungen zu beachten. Ein Beispiel ist das Thema Kürzung der Pauschalen.
Grundsätzlich stehen dem Reisenden die Pauschbeträge für Verpflegung und Unterkunft zur freien Verfügung. Bekommt er jedoch von seinem Arbeitgeber das Frühstück zur Verfügung gestellt oder ist dieses im Übernachtungspreis des Hotels inbegriffen, wird die Tagespauschale für Verpflegung um 20 % gekürzt. Kommt der Arbeitgeber für das Mittag- oder Abendessen seines Mitarbeiters auf oder wird dieser von einem Dritten zum Essen eingeladen, beträgt die Kürzung der Verpflegungspauschale für diesen Tag 40 %.
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