Sachbezugswerte 2024: Aktuelle Beträge im Überblick
Der Sachbezugswert ist eine Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die nicht in Geld, sondern durch einen Wert gewährt werden und somit einen geldwerten Vorteil darstellen.
Die Sachbezugswerte werden jährlich angepasst. Nachstehend finden Sie die aktuellen Werte für die Sachbezugswerte 2024 sowie grundlegende Fakten rund um die Bedeutung.
Was sind Sachbezugswerte?
Sachbezüge sind Leistungen, die der Arbeitnehmer nicht in Form von Geld erhält. Man bezeichnet sie als Naturallohn oder geldwerten Vorteil. Beispiele hierfür sind Verpflegung im Betrieb, eine Dienstwohnung, ein Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf, Arbeitskleidung, Gutscheine, usw.
Obgleich Sachbezüge nicht als Geldleistung (wie der normale Lohn) ausgezahlt werden, gehören sie zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Wie mit diesen zusätzlichen Einnahmen steuerlich umzugehen ist, wird in §8 des Einkommensteuergesetzes (EStG) anhand von Beispielen erläutert.
Sachbezugswerte 2024
Die maximalen, monatlichen Sachbezugswerte für oben genannte Arten der Einnahmen sowie die Werte für Unterkunft und Verpflegung sind in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt.
Diese Beträge werden jährlich unter Berücksichtigung von allgemeiner Preissteigerung und Inflation vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angepasst.
Der Bundesrat hat der Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung am 27. November 2023 zugestimmt, womit die Sachbezugswerte 2024 zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind.
Sachbezugswert Verpflegung
Der Monatswert für Verpflegung 2024 beträgt € 313. Dies ist eine Erhöhung zum Wert des Vorjahres. Auf die einzelnen Mahlzeiten verteilt betragen die Monatswerte:
- Frühstück: € 65 / Monat
- Mittagessen: € 124 / Monat
- Abendessen: € 124/ Monat
Für Mahlzeiten gilt pro Kalendertag ein Gesamtwert von € 10,43. Für die einzelnen Mahlzeiten gelten folgende Werte:
- Frühstück: € 2,17 / Tag
- Mittagessen: € 4,13 / Tag
- Abendessen: € 4,13/ Tag
- Vollverpflegung: € 10,43 / Tag
Wird die Verpflegung nicht nur dem Arbeitnehmer, sondern ebenfalls einem Familienangehörigen des Arbeitnehmers bereitgestellt, gelten weitere Regeln. Die Werte richten sich nach Alter und nach der Frage, ob der Familienangehörige ebenfalls bei dem Arbeitgeber beschäftigt ist.
Die Erhöhungen sind in § 2 de SvEV (Sozialversicherungsentgeltverordnung) nachzulesen.
Sachbezugswert Unterkunft
Auch der Sachbezugswert für Unterkunft wurde 2024 erhöht. Hier gilt ab dem 1.1.2024 ein Wert von € 278 / Monat. Dies entspricht einem Wert pro Kalendertag von € 9,27.
Wird die zur Verfügung gestellte Unterkunft von mehreren Beschäftigen geteilt, ist der Sachbezugswert zu mindern. Hier gilt:
- Belegung von 2 Beschäftigten = Minderung von 40 %
- Belegung von 3 Beschäftigten = Minderung von 50 %
- Belegung von mehr als 3 Beschäftigten = Minderung von 60 %
Ebenfalls ist der Sachbezugswert für Unterkunft "bei Aufnahme des Beschäftigten in den Haushalt des Arbeitgebers oder bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft" zu vermindern. Hierbei wird gemäß § 2 (3) Satz 1 SvEV eine Verminderung von 15 % festgesetzt.
Für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Auszubildende gilt eine ebenfalls Minderung von 15 %.
Gemäß §2 (3) der SvEV kann die Unterkunft mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, unter der Voraussetzung, dass es "nach Lage des einzelnen Falles unbillig ist, den Wert einer Unterkunft nach Satz 1 zu bestimmen". In diesem Fall sieht das Gesetz ebenfalls Werte / Quadratmeter vor, die sich u.a. nach der Art der Ausstattung richten (z.B. Teilen von Bad, Dusche...). Die genauen Regeln und Werte diesbezüglich sind § 2 (4) der SvEV zu entnehmen.
Berechnung Sachbezugswerte mit Mobilexpense
Die oben genannten Werte beziehen sich grundsätzlich auf einen volljährigen Arbeitnehmer. Je nach Situation sind Erhöhungen bzw. Verminderungen möglich.
Da die Berechnung häufig für mehrere Arbeitnehmer, volljährig und/oder minderjährig, für die Unterbringung in Hotels oder in einer Unterkunft des Arbeitgebers, durchgeführt werden muss, sind Arbeitgeber oft mit einer sehr umfangreichen Berechnung konfrontiert. Mit Hilfe der intuitiven Mobilexpense-App lassen sich alle Unterkunfts- und Verpflegungskosten schnell, unkompliziert und gesetzeskonform berechnen.
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