Spesen 2024: Aktuelle Pauschalen für Inland und Ausland

Lesedauer: 4 min
Jan 2, 2024

Dienstreisen sind auch in der heutigen Zeit sinnvoll und notwendig, um neue Kontakte zu knüpfen, bestehende Geschäftsbeziehungen zu pflegen und neue Produkte persönlich vorzustellen. Vor dem finanziell spürbaren Erfolg einer Dienstreise stehen jedoch die Kosten, die eine solche Reise mit sich bringt.

Diese Reisekosten, auch Spesen genannt, werden zum Teil durch Reisekostenpauschalen ersetzt, wenn das Unternehmen nicht 1:1 mit dem Mitarbeiter abrechnet. 

Lesen Sie, welche Beträge 2024 für Verpflegung, Unterkunft und Kilometergeld gelten. Ebenfalls finden Sie in diesem Artikel die aktuellen Werte zur Pendlerpauschale sowie den Sachbezugswerten.

Spesenpauschalen 2024

Die Reisekostenpauschalen 2024 (auch genannt Spesen) sind kürzlich veröffentlicht worden. Zu diesen Pauschalen gehören Mehraufwendungen für Verpflegung und Übernachtung bei Dienstreisen ab 8 Stunden sowie Kilometergeld für dienstlich veranlasste Fahrten (Kilometerpauschale). Erfahren Sie die neuen Höchstwerte für Deutschland und das Ausland für 2024.

Verpflegungspauschale 

Für Deutschland gilt eine “kleine” Verpflegungspauschale von €14. Das bedeutet, dass Sie bei einer Abwesenheit von 8-24 Stunden von der ersten Tätigkeitsstätte € 14 geltend machen dürfen. Die “große” Verpflegungspauschale gilt für eine Abwesenheit über 24 Stunden und beträgt € 28.

Hinweis: Ursprünglich war eine Erhöhung der Spesen für das Inland im Rahmen des Wachstumschancengesetzes geplant. Das im März 2024 verabschiedete Gesetz enthält jedoch nicht mehr die geplante Erhöhung. Demnach gelten für Dienstreisen im Inland weiterhin die oben genannten Pauschalen von 2023.

Ausnahme: Die Pauschale für Berufskraftfahrer wurde ab dem 01.01.2024 von € 8 je Kalendertag auf € 9 je Kalendertag angehoben.

Im Gegensatz zu den Spesen für das Inland wurden die Pauschalen für das Ausland erhöht. Diese sind in der Tabelle des BMF zu finden, die 180 Länder mit
Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen. Ist ein Land nicht in der Tabelle aufgeführt, gelten die Höchstwerte für Luxemburg. Änderungen sind in Fettdruck, so dass Sie diese leicht erkennen können. 

Gleich dem Inland gilt auch für das Ausland, dass eine minimale Abwesenheit von 8 Stunden gegeben sein muss, um Anspruch auf die kleine Pauschale zu haben. Um die große Pauschale geltend machen zu können, ist eine Abwesenheit von 24 Stunden erforderlich. An- und Abreisetage werden auch im Ausland mit der kleinen Pauschale abgegolten.

Lesetipp: Erfahren Sie mehr zum Thema Verpflegungspauschalen.

Kürzung der Verpflegungspauschale

Auch in 2024 gelten unverändert die prozentuale Kürzung der Pauschale, wenn der Arbeitgeber oder ein Dritter dem Reisenden eine Mahlzeit bezahlt. Es werden für ein Frühstück 20 % und für ein Mittag- oder Abendessen 40 % von der Tagespauschale abgezogen. Diese Regelung ist in § 6 (Tagegeld) des BRKG verankert. Die Kürzungen gelten für nationale und internationale Dienstreisen.

Übernachtungspauschale

Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar. Die Übernachtungspauschale Deutschland beträgt auch in 2024 € 20, d.h. bei der Übernachtungspauschale gibt es für das Inland keine Veränderung im Bezug auf das Vorjahr.

Anders sieht es bei den Übernachtungspauschalen für das Ausland aus. Diese wurden - genau wie die Verpflegungspauschale - für zahlreiche Länder aktualisiert. 

Die aktualisierten Übernachtungspauschalen für das Ausland (180 Länder) können Sie der Tabelle des BMF entnehmen.

Zahlt der Arbeitgeber die Übernachtungskosten seines Mitarbeiters oder kann der Reisende unentgeltlich in einer Betriebswohnung übernachten, darf keine Übernachtungspauschale geltend gemacht werden.

Lesetipp: Erfahren Sie mehr zum Thema Übernachtungspauschalen.

Kilometerpauschale

In 2024 bleibt die Kilometerpauschale unverändert gegenüber dem Vorjahr. Das bedeutet, dass auch 2024 für einen Personenkraftwagen (PKW) € 0,30 und für ein Motorrad/Moped € 0,20 pro gefahrenem Kilometer angesetzt werden dürfen. 

Kilometerpauschale vs. Pendlerpauschale

Bitte beachten Sie, dass es einen wichtigen Unterschied zwischen der Kilometerpauschale und der Pendlerpauschale gibt.

Die Kilometerpauschale gilt für dienstlich veranlasste Fahrten (z.B. zu einem Kunden) mit dem Privatfahrzeug des Arbeitnehmers. Die Pendlerpauschale hingegen bezieht sich auf Fahrten von und zur Arbeitsstätte.

Die Pendlerpauschale 2024 beträgt ab dem 21. Kilometer € 0,38. Dieser Betrag darf bis Ende 2026 angesetzt werden. Ab 2027 sollen gemäß § 9 EStG wieder die frühere Pauschalen gelten. Im Gegensatz zur Kilometerpauschale ist das genutzte Verkehrsmittel bei der Pendlerpauschale irrelevant.

Lesetipp: Erfahren Sie mehr zum Thema Kilometergeld.

Freibetrag Werbungskosten 2024

Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keine Spesen, kann er diese über die jährliche Steuererklärung geltend machen. Zu den Werbungskosten gehören - neben den Reisekostenpauschalen (Spesen) und der Pendlerpauschale auch die Homeoffice Pauschale für Arbeitnehmer.

Für die Werbungskosten gilt ein jährlicher Freibetrag von € 1.230.

Sachbezugswerte 2024

Auch die Sachbezugswerte 2024 wurden angepasst. Im Gegensatz zu den Verpflegungspauschalen (Spesen), die zur pauschalen Erstattung für Mehraufwendungen gelten, sind Sachwerte Leistungen des Arbeitgebers in nicht-geldlicher Form. Ein Beispiel dafür sind Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Der monatliche Sachbezugswert (ab 1. Januar 2024) für Verpflegung beträgt  € 313. Der neue Sachbezugswert (ab 1. Januar 2024) für Unterkunft beträgt € 278.

In der nachstehenden Tabelle finden Sie eine Übersicht der Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft pro Monat bzw. Tag.

Sachbezugswert Betrag / Monat Betrag / Tag
Verpflegung: Frühstück € 65,00 € 2,17
Verpflegung: Mittagessen € 124,00 € 4,13
Verpflegung: Abendessen € 124,00 € 4,13
Unterkunft: allgemein € 278,00 € 9,27

 

Die aufgeführten Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft beziehen sich auf einen volljährigen Arbeitnehmer. Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Diese wiederum wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen. Die Sachbezüge sind sowohl steuer- als auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Die Regeln und Besonderheiten zu den Sachbezügen (z.B. minderjährige Arbeitnehmer, Azubis, Unterkunft für mehrere Beschäftigte...) entnehmen Sie der Sozialversicherungsentgeltverordnung.

Wissenswertes rund um Spesen

Wer hat Anspruch auf Spesen?

Sobald ein Mitarbeiter auf Dienstreise geht und mehr als 8 Stunden von seiner “ersten Tätigkeitsstätte" entfernt ist, hat er Anspruch auf Spesen. Die Höhe der Spesen richtet sich nach der Dauer der Abwesenheit (über 8 Stunden bzw. über 24 Stunden) und dem Land (Deutschland bzw. Ausland).

Sind Spesen steuerfrei? 

Spesen sind bis zu einer bestimmten, vom BMF festgelegten Höhe, steuerfreie Einkünfte und stehen dem Reisenden zur freien Verfügung. Zahlt ein Arbeitgeber freiwillig höhere Spesen (d.h. liegt der Betrag über dem Pauschbetrag), so ist dieser Betrag zu versteuern. 

Die Höchstwerte, bis zu denen Spesen steuerfrei sind, sind in der Tabelle des BMF (Bundesministerium der Finanzen) nachzulesen. Weitere Regeln zu Dienstreisen finden Sie im Bundesreisekostengesetz (BRKG). 

Muss ein Arbeitgeber Spesen zahlen?

Der Arbeitgeber ist zur Zahlung von Spesen nicht gesetzlich verpflichtet. Erhält der Reisende keine Spesen von seinem Betrieb, kann er diese bei seiner jährlichen Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Hierfür gilt ein jährlicher Freibetrag von € 1.230.

Spesen 2024 mit Mobilexpense berechnen

Haben Sie noch den Überblick? Kennen Sie alle Werte für Verpflegung, Unterkunft und Dienstfahrten auswendig? Möchten Sie Ihre Reisekostenabrechnung auch in 2024 manuell erstellen und sämtliche Pauschalen und Höchstwerte mühsam aus Tabellen heraussuchen?

Es geht einfacher: Nutzen Sie die praktische Reisekosten-App von Mobilexpense! In der App sind sämtliche Spesenpauschalen für das In- und Ausland gespeichert. Sie geben lediglich die Eckdaten der Dienstreise ein, den Rest erledigt die App für Sie. Mit ein paar Klicks können Sie so Ihre komplette Reisekostenabrechnung erstellen. 

Die App verfügt ebenfalls über eine Kreditkartenintegration! Das bedeutet, dass sämtliche auf Dienstreisen mit der Firmenkreditkarte getätigten Zahlungen automatisch den entsprechenden Belegen - die Sie mit Ihrem mobilen Endgerät per OCR einscannen können - zugeordnet werden.

Vermeiden Sie unnötigen Zeitaufwand und manuelle Eingabefehler, indem Sie die Reisekosten-App von Mobilexpense benutzen. Haben Sie Fragen zur App oder zu Spesen, Reisekostenabrechnungen & Co., kontaktieren Sie uns oder fordern Sie eine Demo an