In diesem Artikel lesen Sie Wissenswertes rund um die Übernachtungspauschale auf Dienstreisen in Deutschland und im Ausland.
Tatsächliche Kosten vs. Kostenpauschalen
Es werden grundsätzlich zwei Arten von Reisekosten unterschieden: tatsächlich anfallende Ausgaben für Unterkunft, Mahlzeiten und weiteren Reisenebenkosten und pauschale Erstattungen für Übernachtungen und Verpflegung.
Die tatsächlichen Kosten werden anhand von Belegen deklariert und exakt verrechnet. Beispiele hierzu sind Tickets für Veranstaltungen, Bahnkarten oder Tankbelege.
Die pauschalen Beträge werden anhand einer Tabelle ermittelt und stehen dem Arbeitnehmer grundsätzlich zur freien Verfügung.
Übernachtungspauschalen Inland (2024)
Die Höchstwerte für Deutschland und das Ausland werden jährlich vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) aktualisiert. Für das Inland (Deutschland) gilt eine Übernachtungspauschale von € 20 (Stand 1.1.2024).
Neben der Übernachtungspauschale umfasst die Reisekostenpauschale auch die sogenannte Verpflegungspauschale.
Übernachtungspauschalen Ausland (2024)
Die Übernachtungspauschalen für das Ausland unterscheiden sich teilweise deutlich von denen des Inlands.
Für eine Übernachtung in Paris beispielsweise steht dem Reisenden aktuell ein Pauschbetrag von € 159 zu. In Madrid darf der Reisende aktuell einen Betrag von € 131 geltend machen.
Nachfolgend sehen Sie einen Auszug aus der Tabelle des BMF mit den aktuellen Übernachtungspauschalen einiger europäischer Länder:
Land
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Übernachtungspauschale
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Niederlande
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€ 122
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Belgien
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€ 141
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Schweiz (Genf)
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€ 186
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Schweiz (übriges Land)
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€ 180
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Österreich
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€ 117
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Luxemburg
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€ 139
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Italien (Rom + übriges Land)
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€ 150
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Italien (Mailand)
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€ 191
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Frankreich (Paris + div. Départements)
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€ 159
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Frankreich (übriges Land)
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€ 105
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Spanien (Madrid)
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€ 131
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Spanien (Barcelona)
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€ 144
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Spanien (übriges Land)
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€ 103
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Großbritannien (London)
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€ 163
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Großbritannien (Nord-Irland + übriges Land)
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€ 99
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Dänemark
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€ 183
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Finnland
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€ 171
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Übernachtungspauschalen schnell und gesetzeskonform berechnen
Alle Übernachtungspauschalen können anhand der Tabelle des BMF manuell berechnet werden. Bei der Reisekostenabrechnung für eine große Anzahl reisender Mitarbeiter, die sich an unterschiedlichen Orten im In- und Ausland befinden, stehen Sie vor einer zeitaufwändigen und anspruchsvollen Aufgabe.
Vermeiden Sie das Risiko einer Fehlberechnung, sparen Sie Ihre wertvolle Zeit und verlassen Sie sich auf die praktische Mobilexpense App. Die App rechnet stets mit den aktuellen Höchstwerten des BMF. Sie können aber auch eigene Raten in Ihr System eingeben und die App mit diesen arbeiten lassen.