CSRD-Richtlinie zur Nachhaltigkeits-berichterstattung
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), auf Deutsch Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, ist als Richtlinie (EU) 2022/2464 festgelegt. Sie aktualisiert die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) grundlegend, um bestehende Lücken in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schließen.
Die CSRD trat am 5. Januar 2023 in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umsetzen. Unternehmen, die unter diese Richtlinie fallen, müssen ihre ersten Berichte für das Geschäftsjahr 2024 im Jahr 2025 einreichen.

Hauptmerkmale der CSRD:
Doppelte Wesentlichkeit (Double Materiality)
Im Zentrum der CSRD steht das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, das Unternehmen dazu verpflichtet, sowohl über ihre Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsthemen als auch über die Nachhaltigkeitsrisiken für ihr Geschäft zu berichten:
- Unternehmensauswirkungen – Wie sich die Geschäftstätigkeit auf Nachhaltigkeitsaspekte wie Klimawandel, Biodiversität und soziale Themen auswirkt.
- Nachhaltigkeitsrisiken – Wie Nachhaltigkeitsherausforderungen – z. B. klimabedingte finanzielle Risiken oder regulatorische Änderungen – das Unternehmen beeinflussen können.
Diese doppelte Perspektive stellt sicher, dass Unternehmen eine umfassende Darstellung ihrer Geschäftspraktiken liefern.
Beispiel: Ein Unternehmen, das über seine CO₂-Emissionen berichtet, muss gleichzeitig darlegen, wie sich veränderte Klimapolitiken auf seine finanzielle Lage auswirken könnten.
Die Einführung der CSRD unterstreicht das Ziel der Europäischen Union, eine führende Rolle in der globalen Nachhaltigkeitspolitik einzunehmen.
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