Leitfaden zur CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung der EU

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Leitfaden zur CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung der EU
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Nachhaltige Unternehmensführung durch effektive Ausgaben-Compliance

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – die EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung – stellt einen bedeutenden Wandel in der Unternehmensberichterstattung dar und hebt die Transparenzvorgaben in der Europäischen Union auf ein neues Niveau. Sie verpflichtet Unternehmen zu einer detaillierten Offenlegung ihrer Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) und fördert dadurch nachhaltiges Wachstum sowie eine bessere Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten innerhalb der EU.

Als zentraler Bestandteil des europäischen Grünen Deals verpflichtet die CSRD Unternehmen dazu, umfassende Informationen über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) offenzulegen.

Die CSRD schreibt ein standardisiertes ESG-Reporting vor, um sicherzustellen, dass Unternehmen aktiv zu einer nachhaltigen Zukunft beitragen und ihre Geschäftspraktiken sowohl an regulatorische Anforderungen als auch an die Erwartungen des Marktes anpassen.

Die CSRD bietet Unternehmen die Chance, ihr Engagement für Nachhaltigkeit zu demonstrieren, regulatorische Anforderungen zu erfüllen und das Vertrauen ihrer Stakeholder zu stärken.

Laut einer PwC-Studie aus dem Jahr 2023 legen über 75% der Investoren bei Finanzierungsentscheidungen großen Wert auf CSRD-Offenlegungen. Da ESG-Kriterien eine immer wichtigere Rolle bei Investitionsentscheidungen spielen, kann die Einhaltung der CSRD-Richtlinie die Attraktivität eines Unternehmens für sozial verantwortungsbewusste Investoren erheblich steigern.

Was ist die CSRD? 

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), festgelegt in der Richtlinie (EU) 2022/2464, stellt eine umfassende Aktualisierung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) dar. Sie wurde entwickelt, um bestehende Lücken in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schließen und die Transparenz sowie Vergleichbarkeit von ESG-Offenlegungen innerhalb der EU zu verbessern.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht überführen. Unternehmen, die unter diese Vorschrift fallen, sind verpflichtet, ihre ersten Berichte für das Geschäftsjahr 2024 im Jahr 2025 einzureichen. 

Im Zentrum der CSRD steht das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, das Unternehmen dazu verpflichtet, über zwei zentrale Aspekte zu berichten:

  • Die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Nachhaltigkeitsthemen wie Klimawandel, Biodiversität und soziale Entwicklungen.
  • Die Risiken, die Nachhaltigkeitsherausforderungen für das Unternehmen darstellen, etwa klimabedingte finanzielle Risiken oder regulatorische Veränderungen.

Diese doppelte Perspektive stellt sicher, dass Unternehmen eine ganzheitliche Sicht auf ihre Geschäftstätigkeit geben – sowohl in Bezug auf ihren Beitrag zur Nachhaltigkeit als auch auf ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber zukünftigen Herausforderungen.

Ein Beispiel: Ein Unternehmen, das über seine CO₂-Emissionen berichtet, muss zugleich offenlegen, wie sich veränderte Klimapolitiken auf seine finanzielle Leistung auswirken könnten.

Mit der Einführung der CSRD zeigt die Europäische Union, dass sie eine führende Rolle in Sachen Nachhaltigkeit übernehmen will.

Die Richtlinie verfolgt folgende Ziele: 

  • Lücken in der nicht-finanziellen Berichterstattung schließen, indem sie umfassende und standardisierte Nachhaltigkeitsangaben einführt.
  • Stakeholder wie Regulierungsbehörden und Investoren mit einheitlichen und verlässlichen ESG-Daten versorgen, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können.
  • Unternehmen dazu ermutigen, ihre Nachhaltigkeitsauswirkungen aktiv anzugehen, während sie gleichzeitig ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimarisiken sowie anderen ökologischen und sozialen Herausforderungen stärken.

Die neuen CSRD-Anforderungen und Reporting-Standards ab 2025 verlangen von Unternehmen, sich an striktere Vorschriften und höhere Transparenzanforderungen anzupassen. 

Da Belgien die CSRD schrittweise ab dem Geschäftsjahr 2024 umsetzt, müssen Unternehmen in der Region diese Verpflichtungen frühzeitig verstehen und sich darauf vorbereiten.

Durch ein frühzeitiges Verständnis und eine gezielte Vorbereitung können Unternehmen die Compliance sicherstellen und sich als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit positionieren.

CSRD-Anforderungen und Reporting-Standards 

Die CSRD führt strenge Berichtspflichten gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ein. 

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen dazu, detaillierte Informationen über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft offenzulegen. Dazu gehören Daten zu Umweltfaktoren wie Treibhausgasemissionen, soziale Aspekte wie das Wohlbefinden der Mitarbeitenden und Governance-Themen wie die Diversität in den Aufsichtsräten.

Um diese Offenlegungen zu standardisieren, müssen Unternehmen die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) einhalten. Diese bieten Leitlinien zur Methodik und zu den Kennzahlen für die Berichterstattung.

Die ESRS stellen sicher, dass Daten zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung (ESG) einheitlich berichtet werden, wodurch die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen erleichtert wird.

Diese Kennzahlen helfen Unternehmen, ihren Fortschritt zu überwachen, regulatorische Vorgaben zu erfüllen und ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern. Unternehmen, die in der EU tätig sind, sollten die Einhaltung der ESRS priorisieren, um finanzielle Strafen zu vermeiden und ihren guten Ruf zu schützen.

Dieses Compliance-Rahmenwerk gewährleistet: 

  • Rechtliche Klarheit
  • Einheitlichkeit
  • Übereinstimmung mit den Nachhaltigkeitszielen der EU

Zudem erleichtert es Unternehmen die Erfüllung der Berichtspflichten.

Die schrittweise Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erfolgt wie folgt:

  • Ab Geschäftsjahr 2024 (Berichtspflicht ab 2025): Große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden.
  • Ab Geschäftsjahr 2025 (Berichtspflicht ab 2026): Große Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
  • Eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro.
  • Ein Nettoumsatz von mehr als 50 Millionen Euro.
  • Im Durchschnitt mehr als 250 Mitarbeitende.
  • Ab Geschäftsjahr 2026 (Berichtspflicht ab 2027): Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit der Möglichkeit, die Compliance bis 2028 aufzuschieben
  • Ab Geschäftsjahr 2028 (Berichtspflicht ab 2029): Nicht-EU-Dachgesellschaften, die in der EU in erheblichem Umfang tätig sind.

Diese Berichtspflichten fördern zudem die Integration von Nachhaltigkeit in die Geschäftsprozesse.

Ein Beispiel: Ein Produktionsunternehmen könnte nicht nur über seine Umstellung auf erneuerbare Energien berichten, sondern auch darüber, wie die Unternehmensführung diesen Wandel überwacht und steuert.

Die Einhaltung der CSRD hilft Unternehmen, betriebliche Ineffizienzen zu erkennen, Einsparpotenziale zu identifizieren und engere Beziehungen zu ESG-orientierten Investoren aufzubauen. 

Da die CSRD neue Transparenzstandards setzt, müssen Unternehmen ihre Methoden zur Erfassung, Verwaltung und Berichterstattung von Nachhaltigkeitsdaten grundlegend überdenken.  

Ein Deloitte-Bericht aus dem Jahr 2024 zeigt, dass viele Unternehmen, die zuvor kein Nachhaltigkeits-Tracking etabliert haben, bei ihrer ersten CSRD-Prüfung aufgrund uneinheitlicher Berichterstattung durchfallen.

CSRD-Compliance als strategischer Vorteil 

Anstatt regulatorische Neuerungen als Belastung zu sehen, können Unternehmen sie als Chance nutzen, um ihre Glaubwürdigkeit zu stärken und mehr Transparenz zu schaffen.

Die CSRD ist mehr als nur eine Reporting-Pflicht – sie bietet Unternehmen die Möglichkeit:

  • Ihre Führungsrolle im Bereich Nachhaltigkeit zu demonstrieren
  • Investoren anzuziehen
  • Das Vertrauen ihrer Stakeholder zu stärken

Für Unternehmen, die in Belgien tätig sind, macht die Umsetzung der CSRD in nationales Recht deutlich, wie wichtig eine rechtzeitige Vorbereitung ist. 

Ein aktuelles Beispiel ist das Unternehmen Siemens, das sich frühzeitig an die Nachhaltigkeitsvorgaben der EU angepasst hat. Durch die proaktive Umsetzung der CSRD konnte das Unternehmen grüne Investitionen sichern und seine Beziehungen zu Regulierungsbehörden stärken.

Fazit: Nachhaltigkeit und Compliance clever verknüpfen 

Mit den richtigen Tools wird Compliance einfacher – Lösungen wie Mobilexpense automatisieren das Reporting und liefern klare Daten für regulatorische Anforderungen.

Wer Ausgaben-Compliance mit Nachhaltigkeitszielen verknüpft, bleibt in einem zunehmend regulierten und transparenten Markt wettbewerbsfähig. Jetzt in die richtigen Systeme zu investieren, bedeutet, auch in Zukunft konform, effizient und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Da die schrittweise Berichtspflicht bereits 2024 begonnen hat, sollten Unternehmen jetzt handeln, um ihre Systeme und Prozesse an die ESRS-Standards anzupassen.