Spesen für deutsche Geschäftsreisende in Österreich
Für Mitarbeitende aus Deutschland, die beruflich nach Österreich reisen, gelten die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) festgelegten Spesensätze für Auslandsreisen. Diese definieren die steuerlich anerkannten Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen, die deutsche Unternehmen für Geschäftsreisen ins Ausland ansetzen können.
Aktuelle Spesensätze 2025 für deutsche Geschäftsreisende in Österreich (Stand: 01. Januar 2025):
Spesenart | Betrag in € pro Tag/Nacht |
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Verpflegungspauschale | 50 € |
Kürzungspauschale für Teilverpflegung | 33 € |
Übernachtungspauschale | 117 € |
Mehr dazu: Eine Übersicht über die aktuellen Verpflegunsmehraufwände für das Ausland aus deutscher Sicht finden Sie in der Spesenpauschalen-Tabelle 2025 des BMF und in unserem Artikel Spesenpauschalen 2025 für Geschäftsreisen ins Ausland.
Kilometergeld
Wenn einem Arbeitnehmer für Dienstfahrten oder Dienstreisen Fahrtkosten entstehen, steht ihm in der Regel ein Kostenersatz durch den Arbeitgeber zu. Als Vergütung der Fahrtkosten können entweder die tatsächlichen Ausgaben laut Beleg (z. B. Taxi, Bahn, Flug) oder – bei Nutzung des eigenen Fahrzeugs – die amtlichen Kilometergelder für maximal 30.000 km pro Jahr steuerfrei ausbezahlt werden.
Ab 2025 wird der steuerliche Satz vereinheitlicht und beträgt generell 0,50 Euro pro Kilometer.
Fahrzeugtyp | Kilometergeld ab 1.1.2025 |
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PKW | 0,50 €/km + 0,15 €/km je Mitfahrer |
Motorrad | 0,50 €/km |
Fahrrad & E-Bike (bis 3.000 km) | 0,50 €/km |
Mit dem Kilometergeld sind sämtliche fahrzeugbezogenen Kosten abgegolten, darunter Treibstoff, Reparaturen, Versicherung, Steuern sowie Abnutzung. Auch wenn ein Kollektivvertrag keinen oder nur einen geringeren Kostenersatz vorsieht, kann der Arbeitgeber Kilometergeld bis zur Höhe des amtlichen Satzes gewähren, jedoch maximal 15.000 € pro Jahr steuerfrei auszahlen.
Wichtiger Hinweis: Wird zur Abgeltung der Fahrtkosten eine pauschale Vergütung gezahlt, unterliegt diese der Lohnsteuerpflicht, wenn nicht mindestens einmal jährlich eine detaillierte Abrechnung inklusive Rückzahlung des nicht ausgeschöpften Betrags erfolgt.
Für die steuerfreie Behandlung von Kilometergeld ist die lückenlose Führung eines Fahrtenbuchs oder eines gleichwertigen Nachweises erforderlich. Das Fahrzeug muss nicht auf den Arbeitnehmer zugelassen sein, er muss jedoch die laufenden Betriebskosten selbst tragen.
Die aktuellen Kilometersätze sind auf der Webseite der Wirtschaftskammer Österreich abrufbar.
Sind Spesen in Österreich steuerfrei?
Grundsätzlich sind Spesen in Österreich steuerfrei, wenn sie angemessen sind und dem Arbeitnehmer tatsächlich entstandene Kosten erstatten. Dabei müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die erstatteten Spesen dürfen keinen Lohnersatz darstellen und müssen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit angefallen sein. Es müssen ebenfalls genaue Aufzeichnungen über die angefallenen Ausgaben geführt und entsprechende Belege vorgelegt werden.
Zeitlich unbegrenzt steuer- und abgabenfrei sind Taggelder, wenn Tätigkeiten aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (z. B. Kollektivvertrag) ausgeübt werden:
- Fahrtätigkeiten
- Außendiensttätigkeiten
- Arbeitskräfteüberlassung gem. Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
- Montage- und Baustellentätigkeit außerhalb des Betriebsgeländes
Ausnahmeregelungen bei den Spesen in Österreich
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Spesenregelung. Zum Beispiel haben Arbeitnehmer, die ihre erste Tätigkeitsstätte dauerhaft außerhalb ihres Wohnortes haben, in der Regel keinen Anspruch auf Spesen. Ebenso können Arbeitnehmer, die über einen längeren Zeitraum an einem bestimmten Einsatzort arbeiten und keinen arbeitsrechtlichen Wohnsitz dort haben, von der Spesenregelung ausgeschlossen sein.
Fazit
Die Spesenregelungen in Österreich sind klar definiert. Unternehmen können jedoch zusätzliche Erstattungen gewähren oder durch digitale Lösungen ihre Prozesse optimieren. Um eine korrekte und transparente Spesenabrechnung zu gewährleisten, sollten Unternehmen und Geschäftsreisende sich regelmäßig über die neuesten Vorgaben informieren.
2025 sind besonders folgende Aspekte relevant:
- Aktualisierte Spesensätze für Verpflegung und Unterkunft
- Anpassungen beim Kilometergeld und deren steuerliche Auswirkungen
- Digitalisierte Spesenabrechnung zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwands
Durch den Einsatz moderner Spesenmanagement-Tools und eine enge Abstimmung mit Steuer- und Finanzexperten können Unternehmen die Abwicklung optimieren und steuerliche Vorteile nutzen.