Mehrwertsteuer 2025: Aktuelle Mehrwertsteuersätze und Beispiele

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Mehrwertsteuer 2025: Aktuelle Mehrwertsteuersätze und Beispiele
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Die Mehrwertsteuer ist aus dem geschäftlichen Alltag nicht wegzudenken. Ob beim Kauf von Waren, der Buchung von Dienstleistungen oder bei der Rechnungsstellung – Unternehmen müssen die Umsatzsteuer korrekt berechnen, ausweisen und abführen. Doch was ändert sich 2025? Die gute Nachricht: Die Mehrwertsteuersätze in Deutschland bleiben stabil.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Produkte und Dienstleistungen der Mehrwertsteuer unterliegen, welche Sätze 2025 gelten und was Unternehmen bei der korrekten Verbuchung beachten müssen.

Was bedeutet MwSt?

Die Abkürzung MwSt steht für den Begriff Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer ist eine sogenannte Konsumentensteuer (Verbrauchsteuer), die zur Belastung des Endverbrauchers beim Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen erhoben wird.

Unternehmen schlagen die Mehrwertsteuer auf den Nettobetrag ihrer Waren und Dienstleistungen auf und erhalten diese über den Bruttoverkaufspreis von ihren Kunden. Die erhaltene Mehrwertsteuer muss anschließend an das Finanzamt abgeführt werden.

Mehrwertsteuer vs. Umsatzsteuer?

Oft wird pauschal von Umsatzsteuer gesprochen. Umsatzsteuer ist hier der Oberbegriff für Mehrwertsteuer und Vorsteuer, da im nationalen und internationalen Handel die meisten Umsätze versteuert werden.

Mehrwertsteuersätze 2025 in Deutschland

Die Mehrwertsteuer bleibt 2025 unverändert. In Deutschland beträgt der Mehrwertsteuer Regelsteuersatz derzeit 19 %. Für Produkte des Grundbedarfs wird der ermäßigte Steuersatz von 7 % angewendet. Einige Produkte und Dienstleistungen wiederum sind umsatzsteuerbefreit. Alle Unternehmen, Finanzbehörden und Gerichte sind an das Umsatzsteuergesetz gebunden.

Nachfolgend sehen Sie die aktuellen MwSt-Sätze für Deutschland.

  • 19 % Mehrwertsteuer (Regelsteuersatz)
  • 7 % Mehrwertsteuer (ermäßigter Steuersatz)
  • 0 % Mehrwertsteuer (mehrwertsteuerfrei)

Regelsteuersatz (19 %)

Der Regelsteuersatz gilt laut § 12 Abs. 1 UStG für sämtliche Umsätze, für die keiner der anderen Mehrwertsteuersätze zutrifft. Beispiele hierfür sind Kleidung (Mode), Möbel, Dienstleistungen sowie Bewirtung in einem Restaurant/Café.

Ermäßigten Steuersatz (7 %)

Nach § 12 Abs. 2 UStG gilt unter anderem für Lebensmittel, Bücher und Zeitschriften, Personennahverkehr, Tickets für Konzerte, Theater oder Museen und lebende Tiere der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 %.

Die komplette Liste der Umsätze, für die der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % gilt sowie die Bedingungen, finden Sie in § 12 Abs. 2 UStG.

Mehrwertsteuerfreie Umsätze (0 % MwSt)

Es gibt zahlreiche Lieferungen und Leistungen, die gemäß dem Umsatzsteuergesetz steuerbefreit sind. In § 4 des UStG sind sämtliche umsatzsteuerfreie Leistungen aufgeführt.

Von der Mehrwertsteuer befreit sind beispielsweise ärztliche Leistungen. Auch innergemeinschaftliche Lieferungen fallen unter diesen Paragraphen (Ausnahmen beachten). Bestimmte Umsätze, die dem Gemeinwohl dienen, sind ebenfalls von der Mehrwertsteuer befreit. 

Wer ist mehrwertsteuerpflichtig?

Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG unterliegen der Umsatzsteuer sämtliche Umsätze aus Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt ausführt.

Wer ist von der Mehrwertsteuer befreit?

Einige Berufsgruppen und Umsätze sind von der Mehrwertsteuerpflicht befreit, darunter:

  • Ärzte und Heilberufe: Medizinische Behandlungen unterliegen nicht der Mehrwertsteuer.

  • Bildungsangebote: Schul- und Hochschulunterricht sowie anerkannte Weiterbildungen sind steuerfrei.

  • Versicherungen und Finanzdienstleistungen: Versicherungsprämien und bestimmte Bankdienstleistungen sind umsatzsteuerfrei.

Kleinunternehmerregelung 2025

Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht es Unternehmen mit niedrigen Umsätzen, von der Mehrwertsteuerpflicht befreit zu bleiben. Ab 2025 wird die Umsatzgrenze auf 25.000 € pro Jahr erhöht (bisher 22.000 €). Unternehmen, die diese Grenze nicht überschreiten, müssen keine Mehrwertsteuer ausweisen, dürfen aber auch keine Vorsteuer geltend machen.

Die Regeln zur Besteuerung der Kleinunternehmer finden Sie in § 19 des UStG.

Änderungen 2025: Einführung der E-Rechnungspflicht

Obwohl die Steuersätze gleich bleiben, gibt es eine bedeutende Neuerung: Ab 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für B2B-Transaktionen verpflichtend. Unternehmen müssen ihre Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausstellen (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD). Diese Regelung soll die Digitalisierung vorantreiben und Fehlerquellen in der Buchhaltung reduzieren.

Mehrwertsteuer richtig verbuchen

Unternehmen müssen die Mehrwertsteuer korrekt berechnen und verbuchen. Die wichtigsten Punkte:

  • Rechnungen müssen den korrekten Mehrwertsteuersatz ausweisen.

  • Die vereinnahmte Mehrwertsteuer muss regelmäßig an das Finanzamt gemeldet und abgeführt werden.

  • Vorsteuer kann nur geltend gemacht werden, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.

  • Die Buchhaltung sollte revisionssicher dokumentiert sein.

Rechtsverordnung zur Mehrwertsteuer

Die in diesem Artikel genannten Informationen und Beispiele dienen lediglich der Orientierung. Das Gesetz kennt zahlreiche Regel, Besonderheiten und Ausnahmen, die nicht Gegenstand dieses Artikels sind. 

Um stets korrekt zu handeln und den richtigen Mehrwertsteuersatz anzuwenden, gibt es das Umsatzsteuergesetz und eine verbindliche Rechtsverordnung für alle Unternehmer. Neben dem oben erwähnten UStG gibt es außerdem die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV).

Hier finden Unternehmer detaillierte Informationen zur steuerlichen Behandlung von Lieferungen und Leistungen. Die UStDV ist eine Rechtsverordnung, die die einheitliche Rechtsanwendung und Rechtsprechung durch die Finanzverwaltung gewährleistet. Bei Fragen rund um die Mehrwertsteuer, lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater beraten.

Fazit: Keine Steueränderungen, aber neue Pflichten

Für Unternehmen bleibt die Mehrwertsteuer 2025 konstant, doch die Einführung der E-Rechnungspflicht erfordert eine Anpassung der Prozesse. Wer seine Rechnungsstellung frühzeitig digitalisiert und seine Buchhaltung optimiert, kann sich auf das neue Jahr bestens vorbereiten.

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